Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Foto- und Videodienstleistungen / Datenschutz

Anbieter:
Firma: Gkn Productions
Inhaber: Gökhan ÖNOL
Adresse: Hauptstraße 45, 77731 Willstätt
E-Mail: gkn.portraits@gmail.com
Telefon: +49 176 42954835

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Foto- und Videodienstleistungen, die zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) und dem Auftragnehmer (im Folgenden „Fotograf/Videooperator“) abgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Fotografen/Videooperators annimmt, sei es mündlich, schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail). Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt oder die Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Angebotsannahme leistet. Die Zahlung der Anzahlung gilt als verbindliche Zustimmung zu den Bedingungen dieses Vertrages. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsbeschreibung

Der Fotograf/Videooperator verpflichtet sich, die vereinbarte Dienstleistung (z.B. Fotoshooting, Videodreh, Nachbearbeitung) in hoher Qualität zu erbringen. Details zu Umfang, Dauer und Ablauf der Dienstleistung werden im Vertrag oder Angebot festgelegt. Der Fotograf/Videooperator garantiert die Verwendung professioneller Ausrüstung mit mindestens Full-HD-Qualität.

4. Zahlung und Lieferung

  1. Anzahlung:
    Falls auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist, ist innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrags zu leisten. Diese Anzahlung sichert den gebuchten Termin.

  2. Restzahlung und Lieferung:
    Die restliche Zahlung muss nach der Fotosession oder dem Videodreh vollständig bezahlt werden. Die finalen Produkte (Fotos, Videos usw.) werden erst nach vollständiger Zahlung ausgeliefert.

5. Revisionen und Bedingungen

  1. Revisionen:
    Der Kunde hat Anspruch auf 1 (eine) kostenlose Revision, die sich auf Farbkorrekturen, Schnitt, Musikauswahl und ähnliche Bearbeitungen bezieht.
    a. Revisionen können im Büro von Gkn Productions oder an einem vereinbarten Ort besprochen werden.
    b. Alternativ können die Videos mit Wasserzeichen online zur Überprüfung versendet werden.

  2. Zusätzliche Revisionen:
    Jede zusätzliche Revision über die erste hinaus wird kostenpflichtig.
    Falls im Vertrag keine spezifischen Editiergebühren angegeben sind, darf der Preis für jede zusätzliche Revision 40% des Gesamtbetrags nicht überschreiten.
    Falls eine Editiergebühr im Vertrag festgelegt wurde, dürfen die zusätzlichen Gebühren nicht höher als die angegebene Editiergebühr sein.

Die Revision umfasst nur Arbeiten, die am Computer durchgeführt werden müssen. Das Aufnehmen neuer Szenen oder Änderungen an der Drehortplanung sowie das Nachdrehen von Szenen gelten nicht als Überarbeitungsprozess.

6. Stornierung und Terminänderung

  1. Stornierung mehr als 3 Monate vor dem Termin:
    70% der Anzahlung wird zurückerstattet oder der Termin kann einmalig kostenfrei auf einen anderen Tag verschoben werden.

  2. Stornierung zwischen 1 und 3 Monaten vor dem Termin:
    40% der Anzahlung wird zurückerstattet oder der Termin kann gegen eine Gebühr von 20% des Gesamtbetrags verschoben werden.

  3. Stornierung weniger als 1 Monat vor dem Termin:
    Die Anzahlung wird nicht erstattet. Der Termin kann jedoch gegen eine Gebühr von 50% des Gesamtbetrags verschoben werden. 

  4. Terminänderung:
    Ein neuer Termin wird nur nach Zahlung der Gebühren bestätigt.

Unvorhersehbare oder außergewöhnliche Umstände wie schwere Krankheit, Unfall, behördliche Einschränkungen, Naturkatastrophen oder Pandemien werden individuell bewertet, und es wird eine faire sowie einvernehmliche Lösung angestrebt.

7. Lieferung und Abnahme

Die Lieferzeit für digitale Produkte beträgt, sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, maximal 3 Monate ab dem Datum der Aufnahme/des Projekts. Bei einer Verzögerung der geplanten Lieferzeit wird der Kunde umgehend informiert. Für jede Verzögerung von einem Monat wird dem Kunden ein Rabatt von 10 % des Gesamtprojektpreises gewährt.

Die Lieferung der Bilder/Videos erfolgt innerhalb der im Vertrag vereinbarten Frist. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Werke innerhalb von 7 Tagen zu überprüfen und etwaige Mängel dem Fotografen/Videooperator schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt die Lieferung als abgenommen.


Die digitalen Produkte werden dem Kunden über einen Download-Link zur Verfügung gestellt, der für 14 Tage aktiv ist. Sollte es innerhalb der 14-Tage-Frist zu technischen Problemen kommen, wird der Download-Link einmalig kostenfrei verlängert.

Mit der Bereitstellung der finalen Dateien durch einen Download-Link oder eine andere vereinbarte Methode geht die Verantwortung für die Speicherung und Sicherung der Dateien auf den Kunden über. Der Anbieter haftet nicht für Datenverlust nach der Lieferung. Eine erneute Bereitstellung der Dateien nach Ablauf der Downloadfrist kann gegen eine Bearbeitungsgebühr erfolgen.

8. Haftung und Gewährleistung

Der Fotograf/Videooperator verpflichtet sich, die an den Kunden übergebene endgültigen Fotos/Videos für fünf Jahre lang sicher aufzubewahren. 

Sollte der Kunde die Bilder/Videos nach mehr als 1 Monat erneut anfordern, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10% des ursprünglichen Gesamtpreises an. Nach mehr als 3 Monaten beträgt die Gebühr 25% und nach mehr als 1 Jahr 100%.

Der Fotograf/Videooperator verpflichtet sich, die Raw-Materialien (unbearbeitete Bilder/Videos) für 1 Jahr sicher zu speichern. Raw-Materialien bleiben im Eigentum des Fotografen/Videooperators. Der Kunde kann die Raw-Materialien erwerben, indem er ein separates Angebot erhält und den vollen Betrag der ursprünglichen Aufnahmegebühr (300%) zusätzlich zahlt.

9. Verantwortlichkeiten des Kunden

a. Rechtzeitige Information und Kooperation
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen (z.B. Terminwünsche, Drehortdetails, spezifische Wünsche) mindestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitzuteilen. Änderungen nach dieser Frist können zu zusätzlichen Kosten oder Terminverschiebungen führen.

b. Zugang zum Drehort
Der Kunde stellt sicher, dass der Fotograf/Videooperator zum vereinbarten Termin unbeeinträchtigten Zugang zum Drehort hat. Falls behördliche Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter (z.B. bei öffentlichen Orten oder Privatgrundstücken) erforderlich sind, ist der Kunde für deren Einholung verantwortlich.

c. Mitwirkungspflicht
Der Kunde gewährleistet, dass alle beteiligten Personen (z.B. Models, Gäste) während des Shootings kooperativ sind und die Anweisungen des Fotografen/Videooperators befolgen. Verzögerungen oder Qualitätseinbußen aufgrund mangelnder Mitarbeit des Kunden berechtigen den Fotografen/Videooperator zur Anpassung der Lieferfrist oder zu zusätzlichen Gebühren.

d. Urheber- und Persönlichkeitsrechte
Der Kunde stellt sicher, dass alle Personen, die auf den Fotos/Videos erkennbar sind, mit der Aufnahme und der vertragsgemäßen Nutzung einverstanden sind. Der Fotograf/Videooperator übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen, die durch unzureichende Einwilligungen des Kunden entstehen.

e. Technische Voraussetzungen
Sofern der Kunde bestimmte technische Geräte (z.B. Drohnen, Spezialbeleuchtung) oder Räumlichkeiten (z.B. Studio) zur Verfügung stellt, ist er für deren funktionsfähigen Zustand verantwortlich. Ausfälle oder Schäden an bereitgestellter Ausrüstung des Kunden führen nicht zur Haftung des Fotografen/Videooperators.

f. Zahlungsmoral
Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Zahlungsfristen (siehe §4) einzuhalten. Bei Zahlungsverzug behält sich der Fotograf/Videooperator vor, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge auszusetzen. Der Kunde wird über eine solche Aussetzung rechtzeitig informiert.

10. Datenschutz und Speicherung der Bilder/Videos

Der Fotograf/Videooperator verpflichtet sich, die Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO zu verarbeiten und zu speichern. Die Bilder/Videos des Kunden werden ausschließlich zu dem Zweck gespeichert und genutzt, für den sie aufgenommen wurden.  


Verwendung der Bilder/Videos durch den Fotografen/Videooperator:
Die Bilder/Videos werden vom Fotografen/Videooperator geschützt und werden ohne die Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben.

Die Nutzung der erstellten Fotos und Videos erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Abschnitt 11.

11. Nutzung der Fotos und Videos

Der Auftraggeber erhält ein nicht-ausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht an den Fotos/Videos für die vereinbarten Zwecke. Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen/Videooperator.

Der Kunde erklärt durch die Zahlung der Anzahlung oder des Gesamtbetrags, dass er damit einverstanden ist, dass die aufgenommenen Fotos und Videos im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen von Gkn ProductionsGkn PortraitsGkn Academy sowie Gökhan ÖNOL (Eigentümer von Gkn Productions) auf Social-Media-Plattformen, Websites, in schriftlichen und digitalen Medien zu Werbezwecken verwendet werden dürfen.

Sollte der Kunde mit dieser Nutzung nicht einverstanden sein, ist er verpflichtet, dies vor der Zahlung der Anzahlung oder spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit der Verwendung der Fotos/Videos zu Werbezwecken einverstanden ist.

12. Reisekosten (Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung)

  1. Anfahrtskosten

    • Der Kunde trägt die Kosten für die An- und Abreise des Fotografen/Videooperators sowie seines Teams zum Aufnahmeort.

    • Für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug werden pro gefahrenem Kilometer 0,50 € berechnet.

    • Falls öffentliche Verkehrsmittel oder ein Mietfahrzeug erforderlich sind (z. B. für lange Strecken oder schwer erreichbare Orte), übernimmt der Kunde die tatsächlichen Kosten.

  1. Mehrere Fahrzeuge oder spezielle Transportmittel

    • Sollte die Produktion den Einsatz mehrerer Fahrzeuge erfordern (z. B. Transport von Ausrüstung oder Crew-Mitgliedern), trägt der Kunde die zusätzlichen Miet-, Kraftstoff- und Parkkosten.

    • Falls für die Produktion besondere Transportmittel (z. B. Drohnen, Boote, Geländewagen) erforderlich sind, sind die damit verbundenen Kosten ebenfalls vom Kunden zu übernehmen.

  1. Übernachtungskosten

    • Falls der Shooting-Termin an einem Ort stattfindet, der eine Übernachtung erforderlich macht (z. B. bei mehrtägigen Drehs oder zu weit entfernten Locations), trägt der Kunde die Kosten für eine angemessene Unterkunft für den Fotografen/Videooperator und gegebenenfalls sein Team.

    • Die Unterkunft muss mindestens einem 3-Sterne-Hotelstandard entsprechen oder nach Absprache vom Kunden gebucht werden.

  1. Verpflegungskosten

    • Bei Shootings oder Drehs, die länger als 6 Stunden dauern, stellt der Kunde angemessene Mahlzeiten und Getränke für den Fotografen/Videooperator sowie sein Team bereit oder erstattet die tatsächlich angefallenen Verpflegungskosten.

    • Falls keine Verpflegung bereitgestellt wird, wird dem Kunden eine Pauschale von 30 € pro Person und Tag für Mahlzeiten in Rechnung gestellt.

  1. Internationale Reisen

    • Bei Shootings außerhalb Deutschlands übernimmt der Kunde neben den oben genannten Kosten auch Flug-/Zugtickets, Visa, Transportmittel am Zielort sowie notwendige Versicherungen.

    • Für internationale Reisen können vorab individuell vereinbarte Pauschalen festgelegt werden. 

    • Bei internationalen Projekten gelten zusätzliche Vereinbarungen bezüglich Währung, Steuern und rechtlicher Rahmenbedingungen.

  1. Wechselkursrisiko

    • Währungsrisiken Bei internationalen Projekten trägt der Kunde das Wechselkursrisiko. Sollten sich Wechselkursschwankungen zwischen Vertragsabschluss und Zahlungsdatum ergeben, die mehr als 5% betragen, wird der Gesamtbetrag entsprechend angepasst. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Referenzwechselkurses am Tag des Vertragsabschlusses.

13. Schlussbestimmungen

Für alle rechtlichen Angelegenheiten gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen/Videooperators. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest der Vereinbarung weiterhin gültig. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind nicht wirksam, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich von beiden Parteien bestätigt.